Das Praktika-Programm von Erasmus+

Sie möchten ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren? Das Praktika-Stipendium von Erasmus+ ermöglicht eingeschriebenen Studierenden und Promovierenden, aber auch Absolventinnen und Absolventen eine finanzielle Unterstützung.

Um möglichst vielen Studierenden die Möglichkeit eines Erasmus+ Stipendiums zukommen lassen zu können, beträgt die maximale Förderdauer vier Monate. Die tatsächliche Dauer Ihres Praktikums kann über das Stipendium hinausgehen. Die Mindestdauer beträgt zwei volle Monate.
Wenden Sie sich zur tagegenauen Berechnung Ihrer individuellen Mindest- und Maximaldauer gerne an uns.

Bitte beachten Sie, dass für das Erasmus+ Stipendium eine Bewerbungsfrist von 4 Wochen vor Praktikumsstart für den Eingang der finalen Unterlagen gilt. Planen Sie daher für die einzuholenden Unterschriften und die Befüllung der Unterlagen ausreichend Puffer für unsere Prüfung ein. Praktika, für die wir vor Antritt keine Förderzusage versenden können, sind nicht förderfähig. Sollten hinsichtlich der Bewerbungsfrist Verzögerungen auftreten, ist eine rechtzeitige Information zwingend notwendig.

Praktika in das Vereinigte Königreich (England, Nordirland, Wales und Schottland) können nicht länger durch ein Stipendium über Erasmus+ gefördert werden. Stattdessen können Praktika dorthin nun über das PROMOS-Stipendium gefördert werden.

Stipendienvoraussetzungen

Damit Sie sich für das Erasmus-Praktika-Stipendium bewerben können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Praktikumsförderung während des Studiums
    • Praktikumsplatz oder Abschlussarbeit im europäischen Ausland
    • Kein Wohnsitz im Praktikumsland
    • Immatrikulation an der LMU (bis einschließlich Promotion)
  • Praktikumsförderung nach dem Studium (Graduiertenpraktika)
    • Praktikumsplatz im europäischen Ausland
    • Kein Wohnsitz im Praktikumsland
    • Praktikumszeitraum innerhalb eines Jahrs nach dem Studienabschluss
    • Immatrikulation an der LMU (bis einschließlich Promotion) zum Zeitpunkt der Bewerbung
    • Exmatrikulation vor Praktikumsbeginn

  • Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
    Belgien, Bulgarien, Tschechien , Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden
  • Programmländer außerhalb der EU:
    Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei

  • Vollzeitpraktika ab einer Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche bzw. 12 Unterrichtsstunden pro Woche bei Lehrpraktika
  • freiwillige und Pflichtpraktika
  • Praktikumsarten: reguläre Praktika, Forschungspraktika, praxisbezogene Abschluss- oder Semesterarbeiten, Pflichtpraktika, freiwillige Praktika oder Graduiertenpraktika
  • bezahlte und unbezahlte Praktika
  • sinnvoller Zusammenhang mit dem Studium
  • Praktikumsdauer von mindestens zwei bis maximal 12 Monaten. Bitte überprüfen Sie die Länge Ihres Praktikums. Sollte es kürzer als 60 Tage sein, können Sie sich für das Career Service Stipendium bewerben. Hier beträgt die Mindestdauer nur 53 Tage.

Praktika in EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, sind von der Erasmus-Förderung ausgeschlossen. Welche Institutionen hierzu zählen, können Sie auf der Website der EU einsehen. Diese Praktika können über ein eigenes DAAD-Programm gefördert werden.

Damit Sie sich für das Erasmus-Praktika-Stipendium bewerben können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Praktikumsförderung während des Studiums
    • Praktikumsplatz oder Abschlussarbeit im europäischen Ausland
    • Kein Wohnsitz im Praktikumsland
    • Immatrikulation an der LMU (bis einschließlich Promotion)
  • Praktikumsförderung nach dem Studium (Graduiertenpraktika)
    • Praktikumsplatz im europäischen Ausland
    • Kein Wohnsitz im Praktikumsland
    • Praktikumszeitraum innerhalb eines Jahrs nach dem Studienabschluss
    • Immatrikulation an der LMU (bis einschließlich Promotion) zum Zeitpunkt der Bewerbung
    • Exmatrikulation vor Praktikumsbeginn

Der Stipendienprozess im Überblick

Sie haben die Zusage für Ihr Wunschpraktikum? Super!

Bitte senden Sie uns für den Start Ihrer Stipendien-Bewerbung folgende Informationen per E-Mail an den LMU Career Service:

  • Genaues Datum des Praktikumsstarts (z. B. Montag, der…)
  • Genaues Datum des Praktikumsendes (z. B. Freitag, der…)
  • Praktikumsort
  • Praktikumsland
  • Fakultät an der LMU (Nummer und Name)
  • Haben Sie schon am Erasmus-Programm (Studium/Praktikum) teilgenommen: ja/nein; wenn ja, wie viele Monate wurden Sie bereits gefördert
  • Praktikumsart: Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum oder Graduiertenpraktikum
  • Name der Praktikumsinstitution
  • Stipendium: Erasmus+

Danach erhalten Sie von uns den Link zum Bewerbungsportal.

Bitte beachten Sie, dass sowohl der erste als auch der letzte geförderte Tag Ihres Praktikums ein Arbeitstag sein muss (in der Regel kein Wochenend- oder Feiertag).

Ohne die Kurzinfo können wir Ihre Bewerbung nicht bearbeiten!

Bewerbungsfrist: Spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn.

Die Bewerbung verläuft über das Online-Portal MoveON. Den Link dazu haben Sie nach dem Zusenden der Kurzinfo von uns erhalten. Wählen Sie im Portal das Online-Formular „Stipendienbewerbung für Ihr Auslandspraktikum" zur Bearbeitung aus.

Folgende Dokumente müssen für die Bewerbung für ein Erasmus+ Praktika-Stipendium hochgeladen werden:

Verpflichtende Dokumente:

  • Unterzeichnetes Learning Agreement for Traineeships:
    • nutzen Sie hierfür bitte unbedingt die Ausfüllhilfe (PDF, 601 KB)
    • Learning Agreement for Traineeships (DOCX, 53 KB)
    • Praktika mit Startdatum bis 30. September 2025 entsprechen dem akademischen Jahr 2024/25, siehe Kopfzeile Learning Agreement und Online-Bewerbungsformular
    • Praktika mit Startdatum ab 01. Oktober 2025 entsprechen dem akademischen Jahr 2025/26, siehe Kopfzeile Learning Agreement und Online-Bewerbungsformular.
    • Bitte beachten Sie: Das Learning Agreement for Traineeships muss beim Absenden der Bewerbung von allen drei Seiten unterschrieben worden sein (Studierende, LMU-Fakultät bzw. LMU Career Service, Praktikumsinstitution).
  • Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten), inkl. Begründung zur Auswahl der Praktikumsinstitution und der Tätigkeit, Darlegung des Fachbezugs, berufliche Motivation, Notwendigkeit eines Stipendiums für den Aufenthalt
  • Lebenslauf
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Versicherungserklärung (PDF, 46 KB), siehe auch unten "Weitere Informationen / Versicherung"

Erforderliche Dokumente für die optionalen Zusatzförderungen:

  • Grant Agreement: Das Dokument wird Ihnen zusammen mit der Stipendienzusage per E-Mail zugesandt. Im Anschluss ist das Grant Agreement in zweifacher Ausführung unterschrieben bei uns einzureichen. Dieses können Sie uns entweder per Post zukommen lassen oder persönlich einreichen.
  • OLS-Sprachtest: Die Einladung zum Sprachtest erhalten Sie zeitnah nach Versenden der Stipendienzusage. Wenn Sie das Praktikum in Ihrer Muttersprache absolvieren, ist der Sprachtest nicht erforderlich.
  • Graduiertenpraktika: Reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung ein, sobald Ihnen diese vorliegt. Sollte uns diese nicht spätestens mit dem Einreichen der Abschlussunterlagen vorliegen, muss das Stipendium ggf. in voller Höhe rückerstattet werden.

Die erste Stipendienrate in Höhe von 70 % der Gesamtförderung wird Ihnen zeitnah ausgezahlt, wenn die unterzeichneten Grant Agreements sowie der Sprachtest bei uns eingegangen sind. Sie erhalten hierfür jeweils eine Eingangsbestätigung.

Verlängert sich das Praktikum um mehr als fünf Tage, muss ein Verlängerungsantrag mit dem Learning Agreement for Traineeship - Changes gestellt werden. Dieser muss spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Praktikumsende als Scan per E-Mail beim LMU Career Service eingereicht werden.

  • Traineeship Certificate: Ausgefüllt und mit Unterschrift des Praktikumsgebers.
    : Traineeship Certificate (DOCX, 66 KB)

    Achtung:
    • Es werden keine vordatierten Dokumente und keine digitalen Unterschriften akzeptiert!
    • Physical mobility/period nur ausfüllen, wenn Sie einen Aufenthalt bestehend aus einem virtuellen und einem physischen Teil (blended mobility) absolviert haben!
  • Vorlage für den Praktikumsbericht (DOC, 142 KB)
  • Immatrikulationsbescheinigung, wenn die mit der Bewerbung eingereichte Bescheinigung nicht den gesamten Praktikumszeitraum abdeckt
  • EU-Survey: Der DAAD arbeitet für das neue Projekt an einer neuen Plattform, dem Beneficiary Module. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie also keinen Fragebogen ausfüllen. Falls Sie jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich einen Fragebogen oder Bericht im Beneficiary Module ausfüllen sollen, kommen wir hier noch einmal auf Sie zu.
  • Karrieretipp: Lassen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis durch die besuchte Praktikumseinrichtung erstellen. Das ist für zukünftige Bewerbungen sehr hilfreich!

Alle Abschlussunterlagen müssen bis spätestens 30 Tage nach Ende des Stipendiums gesammelt im Portal MoveON hochgeladen werden. Den Link hierzu erhalten Sie mit einer unserer Monitoring Mails.

Weitere Informationen

Die Höhe der Basisförderung des Stipendiums für die Erasmusmobilität wird nach Ländergruppe und Aufenthaltsdauer berechnet:

  • Fördergruppe 1
  • Förderung von 750 €/Monat
  • Länder: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

  • Fördergruppe 2
  • Förderung von 690 €/Monat
  • Länder: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern

Die Zusatzförderung zur Chancengerechtigkeit entspricht 250 € pro Monat zusätzlich zu Ihrer Basisförderung (siehe Fördergruppen weiter oben). Es kann pro Bewerbung nur eine der folgenden Studierendengruppe gefördert werden. Folgende Zuschüsse können von Studierenden und Graduierten in Anspruch genommen werden:


  • Studierende und Graduierte mit Behinderung:
    • Der Zuschuss ist ab einem GdB von 20 möglich.
    • Der Nachweis erfolgt über die Einreichung des Schwerbehindertenausweises, den Bescheid des Landessozialamtes oder ein ärztliches Attest.
  • Studierende und Graduierte mit Kind/ern:
    • Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie ein oder mehrere Kind/er haben und mit diesem/n reisen.
    • Der Nachweis erfolgt über die Einreichung der Geburtsurkunde und die Reisedokumente des/der Kindes/r.
  • Studierende und Graduierte mit chronischer Erkrankung
    • Bitte weisen Sie Ihre chronische Erkrankung in Form eines ärztlichen Attests nach.
    • Aus dem Attest muss hervorgehen, dass Ihnen durch Ihre Erkrankung Mehrkosten entstehen.

  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende und Graduierte aus nicht-akademischem Elternhaus)
    • Der Zuschuss ist für Studierende und Graduierte, deren Eltern oder Bezugspersonen keinen akademischen Abschluss einer Hochschule haben.
    • Der Nachweis kann erfolgen über eine ehrenwörtliche Erklärung zu den Bildungsabschlüssen der Eltern/Bezugspersonen oder eine ehrenwörtliche Selbsterklärung der Eltern/Bezugspersonen.
  • Erwerbstätige Studierende und Graduierte
    • Der Zuschuss ist für erwerbstätige Studierende und Graduierte, die ihre Erwerbstätigkeit während des Erasmus Praktikums ruhen lassen oder für den Auslandsaufenthalt kündigen müssen.
    • Die Erwerbstätigkeit muss seit mindestens sechs Monaten vor dem Zeitpunkt der Bewerbung auf das Erasmus Praktika Stipendium ausgeübt worden sein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Bewerbungsfrist von 4 Wochen vor Praktikumsbeginn.
    • Während des Mindestzeitraums der Ausübung muss das monatliche Netto-Gehalt über 450 € und unter 850 € liegen. Bei mehreren Tätigkeiten wird der Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert.
    • Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln.
    • Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden.
    • Die Erwerbstätigkeit darf während des Erasmus Praktikums nicht weitergeführt, sondern muss pausieren oder gekündigt werden.
    • Der Nachweis erfolgt über die entsprechenden Gehaltsabrechnungen und eine ehrenwörtliche Erklärung über die Pausierung bzw. Kündigung.

Zur Beantragung des Zuschusses reichen Sie eine ehrenwörtliche Erklärug (siehe Vorlage bei den Bewerbungsunterlagen) sowie die entsprechenden Nachweise zusammen mit Ihrer Bewerbung in unserem Bewerbungsportal ein.

Definition Green Travel: Für den Großteil der Reisestrecke (mehr als 50 % und damit Hin- & Rückreise) werden emissionsarme Verkehrsmittel wie Bahn oder Bus genutzt.

Studierende, die im Sinne der Green Travel-Vorgaben des Erasmus+ Programms nachhaltig zu ihrem Praktikum reisen, können die Förderung von zusätzlichen Reisetagen beantragen:

  • 1 bis 6 zusätzlich geförderte Reisetage, je nach Distanz auf Basis des Erasmus+ Distance Calculators. Die Distanz ist für die einfache Strecke anzugeben. Aus Gleichbehandlungsgründen wird die Distanz immer von München aus zum Praktikumsort ermittelt. Auch, wenn Sie die Reise von einem anderen Ort aus antreten.
Es gelten folgende Regelungen:
  • unter 150 km wird kein Reisetag gefördert (bspw. Salzburg, Innsbruck)
  • 151 bis 300 km wird 1 Reisetag gefördert (bspw. Bozen, Plzeň, Prag, Linz, Straßburg)
  • 301 bis 500 km werden 2 Reisetage gefördert (bspw. Wien, Venedig, Florenz, Zagreb)
  • 501 bis 750 km werden 3 Reisetage gefördert (bspw. Paris, Budapest, Rom, Amsterdam, Brüssel)
  • 751 bis 1.000 km werden 4 Reisetage gefördert (bspw. Kopenhagen, Warschau, Bari, Belgrad)
  • 1.001 bis 1500 km werden 5 Reisetage gefördert (bspw. Madrid, Bordeaux, Athen, Oslo, Stockholm, Malta, Dublin)
  • ab 1.501 km werden 6 Reisetage gefördert (bspw. Portugal, Helsinki, Tallinn, Istanbul)

Zur Beantragung reichen Sie die "Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel" mit Ihrer Bewerbung über unser Bewerbungsportal ein. Die Vorlage können Sie bei den Bewerbungsunterlagen weiter oben auf dieser Seite herunterladen und befüllen.

In regelmäßigen Abständen im akademischen Jahr bietet der LMU Career Service für seine angehenden Auslands-Praktikantinnen und -Praktikanten kostenlose Workshops zur kulturellen Vorbereitung an.
Melden Sie sich bei Interesse gerne. Bereits angenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten werden im Vorfeld automatisch von uns kontaktiert.

Eine Übersicht der aktuellen und folgenden Termine:

Wintersemester 2024/25

  • Freitag, 18.01.2025
Sommersemester 2024
  • Freitag, 12. Juli 2024
  • Freitag, 19. Juli 2024

  • Studierende können pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) maximal 12 Monate Erasmus+ in Anspruch nehmen. Diese können in mehrere Studien- und Praktikumsaufenthalte unterteilt werden. Ausnahme: Lehramts-/Medizin-/Jurastudierende können 24 Monate Erasmus+ in Anspruch nehmen.
  • Da das Graduiertenpraktikum formell zu dem vorausgegangenen Studienzyklus gehört, müssen Sie als Bewerberin bzw. Bewerber mindestens zwei Erasmusmonate aus dem vorangegangenen Studienzyklus übrig haben, um gefördert werden zu können.

Für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen Sie folgende Versicherungen:

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
Klären Sie mit Ihrer bisherigen Versicherung, ob gewisse Dienstleistungen ggf. bereits inkludiert sind oder für den Zeitraum Ihres Praktikums aufgestockt werden können.

Zusätzlich bietet der DAAD eigene Versicherungspakete: Link zu den DAAD Versicherungspaketen, siehe Tarif 720. Als Praktikumsnachweis können Sie hier Ihr von allen Seiten unterzeichnetes Learning Agreement eirneichen.

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zum Programm oder Feedback für uns? Dann buchen Sie gerne eine digitale oder persönliche Sprechstunde bei uns! Unten finden Sie den Link zur Terminvereinbarung.

Michael Brielmaier, M.A.

Career Service der LMU

Referent für Wirtschaftskontakte & internationale Praktika

E-Mail schreiben

Finanzierung der Erasmus+ Stipendien

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